Schulen müssen gut für den Sommer gerüstet sein, um bei Hitze für erträgliche Temperaturen in Klassenräumen sorgen zu können. Dies entschied das VG Dresden am Donnerstag in mehreren Beschlüssen. Es obliege der Stadt als Schulträger, so für zumutbare Lernbedingungen zu sorgen.
Hintergrund der Entscheidungen waren gleich mehrere Eilanträge von besorgten Eltern. Das Marie-Curie-Gymnasium in Dresden soll während anstehender Bauarbeiten in einen Platten-Schulbau aus DDR-Zeiten umziehen. Dieses Ausweichquartier hat ein Flachdach und großflächige Fenster, so dass sich das Gebäude bereits bei warmen Frühlingstemperaturen schnell aufheizt.
Die Stadt wurde daher vom Verwaltungsgericht (VG) Dresden dazu verpflichtet, die Temperaturen in den Klassenzimmern regelmäßig zu kontrollieren. Ab einer gemessenen Temperatur von 25 Grad in einem Klassenraum seien ab der darauf folgenden Nacht unter Aufsicht die Unterrichtsräume quer zu lüften. Bei Bedarf seien zudem für den Sommer 2013 weitere Vorkehrungen gegen zu hohe Temperaturen in den Klassenzimmern zu treffen. (Az. 5 L 1563/11 u. a.).
mbr/LTO-Redaktion
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VG Dresden: . In: Legal Tribune Online, 02.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5477 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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