Die Bezirke Lichtenberg und Pankow dürfen im Internet keine Smiley-Listen veröffentlichen, mit denen sie ansässige Lebensmittelbetriebe bewerten. Dies hat das VG Berlin in zwei am Montag bekannt gegebenen Eilentscheidungen beschlossen.
Lichtenberg und Pankow veröffentlichen in diesen Listen regelmäßig die Anzahl der Minuspunkte, die sie bei Kontrollen von Lebensmittelbetrieben in bestimmten Rubriken des Hygiene6-Kontrollsystems vergeben haben. Der Menge der Minuspunkte sind in den Listen zugleich "Zensuren" zugeordnet. Den konkreten Anlass der Minuspunktvergabe kann der Verbraucher allerdings nicht ersehen. Zwei mit "Gut" bewertete Betriebe wandten sich nun im Eilverfahren gegen die Veröffentlichung.
Die 14. Kammer des VG Berlin untersagte in beiden Fällen vorerst die beabsichtigte Veröffentlichung, weil es an einer hierfür erforderlichen Rechtsgrundlage fehle. Es spreche schon viel dafür, dass das Verbraucherinformationsgesetz im Lebensmittelbereich nur Warnungen vor konkreten Erzeugnissen erlaube, meinten die Verwaltungsrichter.
Jedenfalls dürften aber nur Informationen über festgestellte Verstöße veröffentlicht werden, nicht hingegen bloße Bewertungen. Die praktizierte Mitteilung von Minuspunkten und Noten sei nicht aussagekräftig und diene daher nicht der Information des Verbrauchers. Für den Betrachter der Internetliste bleibe unklar, welche Tatsachen hinter der Bewertung steckten und ob es um produktbezogene Hygienemängel gehe oder um Fragen der Betriebsorganisation (Beschl. v. 17.03. und 19.03.2014, Az. VG 14 L 410.13 und 35.14).
mbr/LTO-Redaktion
VG Berlin zu Verbraucherinfos im Netz: . In: Legal Tribune Online, 24.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11430 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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