Das LG Essen hat einen 31 Jahre alten Mann vom Verdacht der Vergewaltigung freigesprochen, weil das vermeintliche Opfer nicht deutlich genug gemacht habe, dass es keinen Sex wolle. Worte allein reichen nicht. Das berichten die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" (WAZ) und die "Hertener Allgemeine" in ihren Online-Angeboten.
Der Mann aus Gelsenkirchen soll laut Anklage am besagten Abend im Juli 2009 unter Alkohol- und Drogeneinfluss die damals 15-jährige Jugendliche vergewaltigt haben. Die Schülerin soll gesagt haben "Nein, ich will das nicht!", sie habe aber keine andere Gegenwehr geleistet.
Zwar gilt der Mann als äußerst gewaltbereit und sitzt derzeit eine Haftstrafe von drei Jahren ab. Das reicht nach Auffassung der Vorsitzenden jedoch nicht für eine Verurteilung.
Wenn man etwas nicht will, müsse man das deutlicher machen, wird die Richterin zitiert. Der Mann habe nicht wissen können, dass sie das gar nicht wollte. Die Anklage war von einer schutzlosen Lage des Mädchens ausgegangen. Dies bestätigte sich jedoch nicht - das Mädchen hätte nach den Feststellungen des Gerichtes weglaufen oder um Hilfe rufen können (Urt. v. 12.09.2012, Az. 12 Js 1491/09).
una/LTO-Redaktion
LG Essen nach Vergewaltigungprozess: . In: Legal Tribune Online, 13.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7073 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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