Steuerfahnder dürfen auf Basis einer vom Staat gekauften Steuerdaten-CD ermitteln. Das hat der VerfGH Rheinland-Pfalz am Montag entschieden - wie zuvor auch bereits das BVerfG. Ein Mann aus Trier hatte sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme von Unterlagen gewehrt.
Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Rheinland-Pfalz bestätigte damit die Einschätzung der Instanzgerichte, mahnte zugleich jedoch eine stärkere gerichtliche Kontrolle bei der Verwertung von angekauften Steuerdaten-CDs im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren an. Der Ankauf von Steuerdaten-CDs sei bisher rechtlich noch unklar. Die Gerichte müssten daher im Einzelfall prüfen, ob sich deutsche Beamte beim Ankauf der Daten strafbar gemacht haben.
Hat sich aber eine Privatperson die Daten rechtswidrig oder gar auf strafbare Weise verschafft und gibt diese anschließend an die Behörden weiter, so habe dies nur in Ausnahmefällen die Unverwertbarkeit des Beweismittels zur Folge. Es unterliege daher auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die Gerichte das Handeln der Privatperson nicht der staatlichen Sphäre zugerechnet hätten.
Höherer Anreiz für Ankauf von Steuer-CDs
Es seien jedoch Konstellationen denkbar, in denen das Handeln eines privaten Informanten der staatlichen Sphäre zuzurechnen sei. Die Gerichte seien daher gehalten, im Einzelfall den Grad der staatlichen Beteiligung an der Datenbeschaffung zu überprüfen. Dabei könne auch der erhebliche Anstieg von Ankäufen ausländischer Bankdaten und ein damit verbundener Anreiz zur Beschaffung dieser Daten von Bedeutung sein (Urt. v. 24.02.2014, Az. VGH B 26/13).
Die Verfassungsbeschwerde hatte ein Unternehmer aus Trier erhoben. Er hatte sich damit gegen eine Durchsuchung und Beschlagnahme aufgrund von Schweizer Bankdaten auf einer Steuer-CD gewehrt, die das Land Rheinland-Pfalz 2012 erworben hatte.
In einem vergleichbaren Fall hatte das Bundesverfassungsgericht im November 2010 ähnlich wie nun der VerfGH entschieden. Es komme nicht darauf an, ob der Kauf ursprünglich rechtmäßig gewesen sei (Beschl. v. 09.10.2010, Az. 2 BvR 2101/09). Seinerzeit ging es um eine CD mit Daten der Liechtensteiner LGT-Bank, die der Bundesnachrichtendienst gekauft und Steuerfahndern zur Verfügung gestellt hatte.
mbr/LTO-Redaktion
VerfGH zu Verwertbarkeit von Steuer-CD: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11140 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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