Unter Eid: Trump sagt zu Ver­le­um­dungs­klage aus

20.10.2022

Die US-Autorin Carroll wehrt sich mit einer Verleumdungsklage gegen die Behauptung des Ex-Präsidenten Donald Trump, sie habe die gegen ihn erhobenen Vergewaltigungsvorwürfe erfunden. Nun musste Trump unter Eid aussagen.

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump hat am Mittwoch in einem Verleumdungsverfahren im Zusammenhang mit Vergewaltigungsvorwürfen der Autorin E. Jean Carroll unter Eid ausgesagt. Trumps Anwältin Alina Habba teilte mit, ihr Mandant habe sich gefreut, mit seiner eidesstattlichen Aussage "reinen Tisch zu machen". Noch in der vergangenen Woche ist ein Versuch Trumps, seine Aussage zu verschieben, von einem New Yorker Richter zurückgewiesen worden.

"Wir freuen uns, dass wir im Namen unserer Mandantin E. Jean Carroll heute die eidesstattliche Aussage von Donald Trump aufnehmen konnten. Wir sind nicht in der Lage, weitere Kommentare abzugeben", zitierten US-Medien den Sprecher der Anwaltskanzlei Kaplan Hecker & Fink, die Carroll vertritt. Einzelheiten zum Inhalt und Umfang der Aussage wurden nicht bekannt.

"Ich kenne diese Frau nicht"

Carroll hatte unter anderem in einem im Sommer 2019 veröffentlichen Buchauszug geschrieben, Trump habe sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Kaufhaus vergewaltigt. Der Republikaner hatte die Anschuldigungen bereits 2019 zurückgewiesen - unter anderem mit den Worten: "Sie ist nicht mein Typ". Er erklärte - zu der Zeit noch als Präsident -, er habe Carroll nie getroffen. Sie versuche nur, ein neues Buch zu verkaufen und habe schon andere Männer ähnlicher Dinge beschuldigt.

Die heute 78-Jährige klagte daraufhin gegen Trump wegen Verleumdung. Noch in der vergangenen Woche wiederholte er in einem Beitrag auf dem von ihm mitbegründeten sozialen Netzwerk Truth Social seine Behauptung, Carroll habe die Vorwürfe frei erfunden: "Ich kenne diese Frau nicht, ich habe keine Ahnung, wer sie ist".

Gegen Trump wurde im Zusammenhang mit Carrolls Vorwürfen bislang kein Strafverfahren eingeleitet. Die Frist für die Erhebung von Strafanzeigen wegen sexueller Übergriffe in den 1990er Jahren ist längst abgelaufen. Der Vergewaltigungsvorwurf könnte aber bald doch noch aufgerollt werden: Im US-Bundesstaat New York soll es ab November eine Klagemöglichkeit für Betroffene sexueller Gewalt in weiter zurückliegenden Fällen geben.

Der Republikaner Trump ist wiederholt beschuldigt worden, gegenüber Frauen übergriffig geworden zu sein. Bislang hatte keine dieser Anschuldigungen rechtliche Konsequenzen für ihn. Auch an diversen anderen Fronten ist der ehemalige Präsident derzeit in juristische Auseinandersetzungen verwickelt.

pab/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Unter Eid: . In: Legal Tribune Online, 20.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49949 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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