Der von Sabrina Setlur eingesungene Titel "Nur Mir" aus dem Jahre 1997 darf ab sofort nicht mehr verkauft werden, da er unter Verstoß gegen das Urheberrecht zustande gekommen ist. Dies entschied das Hanseatische OLG am Mittwoch und setzte damit den vorläufigen Schlussakkord in einem langwierigen Prozess.
Die Musikgruppe "Kraftwerk" hatte bereits im Jahr 2004 vor dem Landgericht Hamburg moniert, dass der Setlur-Titel rechtswidrig mit einem etwa zwei Sekunden langen Sample aus ihrem Titel "Metall auf Metall" von 1977 unterlegt worden sei, und Recht bekommen. Die dagegen eingelegte Berufung wies das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) im Jahr 2006 zurück, woraufhin sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Song beschäftigen musste. Dieser hob auf die Revision der Beklagten Komponisten Pelham und Haas das Urteil des OLG 2008 auf und wies die Sache zur erneuten Entscheidung an das OLG zurück.
Grund für die Aufhebung des OLG-Urteils durch den BGH war, dass sich die hanseatischen Richter zwar mit der Frage der Schutzfähigkeit einer gerade einmal knapp zweisekündigen Rhythmussequenz beschäftigt hatten - und diese bejahten -, allerdings nach Ansicht des BGH nicht ausreichend geprüft hatten, ob die Nutzung des Samples durch das im Urheberrechtsgesetz normierte "Recht zur freien Benutzung" gedeckt war.
Dies holten die Richter in ihrem aktuellen Urteil nach: Eine freie Benutzung sei nicht gegeben, da es den Komponisten seinerzeit möglich gewesen wäre, die "entliehne" Sequenzen selbst einzuspielen. Zu diesem Ergebnis waren zwei Sachverständige gekommen, den es gelungen war, unter "Verwendung von Synthesizern und selbstaufgenommener Hammerschlägen auf Metallschubkarren und Zinkregalen den kopierten Rythmusfolgen gleichwertige Seqenzen herzustellen" (Urt. v. 17.08.2011, Az. 5 U 48/05).
Das letzte Wort ist in der Sache allerdings möglicherweise noch nicht gesprochen: Das OLG hat erneut die Revision zum BGH zugelassen, da "es weiter höchstrichterlicher Klärung bedürfe, welche Maßstäbe für die Möglichkeit der Eigenherstellung von Tonaufnahmen gelten, bevor auf fremde Tonaufnahmen ohne Einwilligung des Rechteinhabers zurückgegriffen werden könne".
mbr/LTO-Redaktion
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Urteil gegen Setlur-Komponisten: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4068 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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