In dem Rechtsstreit zwischen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und der "Süddeutschen Zeitung" gegen "perlentaucher.de" hat der BGH die Verkündung des Urteils auf den 30. September anberaumt.
Laut perlentaucher.de hatten die Richter in der Verhandlung am Donnerstag zunächst eine Verkündung des Urteils für den gleichen Abend in Aussicht gestellt, diese aber dann verschoben und auf den 30. September terminiert.
Hintergrund des Rechtsstreits ist, dass perlentaucher.de auf seiner Internetseite Zusammenfassungen (Abstracts) verschiedener Feuilletonartikel der wichtigsten deutschsprachigen Qualitätszeitungen anbietet. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) und die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) wehren sich gegen diese Verwertung, Streitpunkt ist also die Frage, ob die Abstracts eine eigene schöpferische Leistung oder eine unzulässige Bearbeitung der ursprünglichen Beiträge sind.
Urheber- und Medienrecht: . In: Legal Tribune Online, 16.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/992 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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