Umweltrecht: CCS-Gesetzvorlage erhält Beifall von Vattenfall

dpa/nbu/LTO-Redaktion

15.07.2010

Der von der Bundesregierung vorgelegte zweite Gesetzentwurf zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid ist in Brandenburg auf ein geteiltes Echo gestoßen. Dort soll bis 2015 das bislang von Vattenfall betreute Pilotprojekt in den Bau eines Demonstrationskraftwerkes münden.

Der zweite Anlauf der Bundesregierung zum sogenannten CCS-Gesetz ("Carbon Dioxide Capture und Storage"-Gesetz) sieht bis 2017 nur die Betreibung von Erprobungs- und Testprojekten vor.

Nachdem im vergangenen Jahr ein erster Gesetzentwurf der damaligen CDU/CSU/SPD-Regierung unter anderem an Streitpunkten zu Haftungsfragen der Betreiber gescheitert war, sieht ein Eckpunkt der Neuregelung nun vor, die Betreiber zur Bildung von finanziellen Rücklagen zu verpflichten, um langfristige Risiken abzusichern und betroffene Gemeinden zu entschädigen.

In Brandenburg, wo der Energiekonzern Vattenfall die CO²-Abscheidung seit dem Jahr 2008 in einem Pilotprojekt erprobt, ist der vorgelegte Entwurf auf ein geteiltes Echo gestoßen.

Während Vertreter der Landesregierung von einem "Schritt in die richtige Richtung" sprachen und auch Vattenfall den Entwurf begrüßten, kritisierten märkische Oppositionsparteien und Umweltverbände die Regelung als "Geschenk an Vattenfall & Co." Die Stadt Beeskow kündigte Widerstand gegen das Vorhaben an. "Wir wollen keine zweite Asse werden", formulierte Beeskows Bürgermeister Frank Steffen (SPD) seine Kritik, während die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine "Lex Brandenburg" monierte und vor der Nutzung Ostbrandenburgs als "Versuchslabor" für Vattenfall warnte.

Hingegen betonte die Bevollmächtigte Brandenburgs beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer, die Notwendigkeit des CCS-Gesetzentwurfs, da es einerseits um die Umsetung einer EU-Richtlinie in nationales Recht gehe und andererseits Fördermittel der EU ungenützt blieben, wenn das Gesetzesvorhaben nicht zeitnah auf den Weg gebracht werde.

Zitiervorschlag

Umweltrecht: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/979 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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