Wilder Streik bei Tuifly?: "Kaum Mittel gegen mas­sen­hafte Krank­mel­dungen"

06.10.2016

Tuifly steht vor der Umstrukturierung; bei den Mitarbeitern stoßen die Pläne auf Protest. Viele von ihnen haben sich nun krank gemeldet. Dass es sich dabei um einen "wilden Streik" handelt, ist für das Unternehmen aber kaum nachzuweisen.

Bei Tuifly haben sich spontan zahlreiche Piloten und Flugbegleiter krank gemeldet; am Mittwoch fielen deshalb laut Berliner Zeitung 24 Flüge der Airline aus. Auch Air Berlin, die mit Tuifly kooperiert, habe infolgedessen 32 Verbindungen annulieren müssen. Der Gedanke liegt nah, dass es sich um einen wilden Streik gegen den geplanten Unternehmensumbau handeln könnte, bei dem die Fluggesellschaft Presseberichten zufolge in eine Holding unter mehrheitlicher Beteiligung der Airlines Nikki und Etihad eingebracht werden soll. Nur beweisen lässt sich das kaum. Es sei denn, man findet einen "rauchenden Colt".

Was steht hinter den massenhaften Krankmeldungen von Crew-Mitgliedern bei der Fluggesellschaft Tuifly? Das Unternehmen selbst hat nach Einschätzung des Berliner Arbeitsrechtlers Prof. Robert von Steinau-Steinrück kaum Möglichkeiten, die Krankmeldungen der Beschäftigten zu hinterfragen oder ihnen gar einen "wilden Streik" gegen die geplanten Änderungen in ihrem Unternehmen nachzuweisen. "Kollektive Krankmeldungen unterhalb von drei Tagen sind ein extrem schlaues Teflon-Mittel, gegen das sich der Arbeitgeber kaum wehren kann", sagte der Jurist der Deutschen Presse-Agentur.

Falsche Krankmeldungen erfüllen den Straftatbestand des Betruges, weil sich der Arbeitnehmer den Anspruch auf Entgeltfortzahlung erschwindelt, so Steinau-Steinrück. Angst vor der Entdeckung muss ein Simulant allerdings kaum haben, denn der Arbeitgeber habe kaum Möglichkeiten zu beweisen, dass er nicht wirklich krank war. der aller Regel muss der Arbeitnehmer nur unverzüglich sein Unternehmen über die Krankheit informieren, ein Attest ist erst nach drei Kalendertagen gesetzlich vorgeschrieben.

"Atteste haben einen sehr hohen Beweiswert"

Der Arbeitgeber kann zwar von Arbeitnehmern verlangen, bei Krankheitsfällen schon ab dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung zu bringen (Bundesarbeitsgericht, Urt. v. 14.11.2012, Az. 5 AZR 886/11). Dies sei allerdings nicht rückwirkend möglich, sondern erst für Krankheitsfälle, die nach der Weisung auftreten. Gleichwohl würde er betroffenen Firmen empfehlen, künftig auf sofortige Atteste zu bestehen, sagt Steinau-Steinrück.

Liegt erst einmal eine ärztliche Bescheinigung der Krankheit vor, ist der Arbeitnehmer endgültig auf der sicheren Seite. "Die Atteste haben schon einen sehr hohen Beweiswert", so der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die dann noch mögliche Überprüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen verspreche wenig Erfolg.

Zum Beweis eines wilden Streiks müsste dem Arbeitgeber schon beispielsweise ein schriftlicher Aufruf der Gewerkschaft zur kollektiven Krankmeldung in die Hände fallen - ein "rauchender Colt".
"Dann könnte man von der Gewerkschaft Schadensersatz fordern und gegen die Teilnehmer Kündigungen oder Abmahnungen aussprechen", sagte der Arbeitsrechtler.

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wilder Streik bei Tuifly?: . In: Legal Tribune Online, 06.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20780 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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