Freihandelsabkommen TTIP: Verzichtet die EU auf Schiedsgerichte?

23.10.2014

Die EU-Kommission denkt offenbar darüber nach, die Klauseln zu Schiedsverfahren aus dem geplanten Freihandelsabkommen mit den USA zu streichen. Ein internes Papier der Generaldirektion Handel an EU-Kommissarin Malmström lege dies nahe, berichtet das Handelsblatt. Die Möglichkeit nicht-öffentlicher Schadensersatzverfahren vor Schiedsgerichten ist einer der zentralen Kritikpunkte von Gegnern des Abkommens.

Die EU will einen Schritt auf die Kritiker des Freihandelsabkommens TTIP zugehen und denkt darüber nach, auf die umstrittenen Schiedsgerichtsverfahren zum Schutze von Investoren zu verzichten. Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf ein internes Dokument der Generaldirektion Handel an die neue EU-Handelskommissartin Cacilia Malmström.

Ein Verzicht auf Schiedsgerichte sei die "stärkste Maßnahme, der Anti-TTIP-Kampagne zu begegnen", zitiert die Zeitung. Man zeige so, dass die Kommission auf die Öffentlichkeit eingehe. Weiter sei von einer "der wichtigsten zu treffenden Entscheidungen" die Rede.

Das angedachte Schiedsgerichtsverfahren steht besonders in der Kritik. Investoren soll damit Schutz geboten, der Gang vor ein staatliches Gericht aber erspart werden. Gegner fürchten die Intransparenz schiedsgerichtlicher Verfahren und sehen die Gefahr, dass private Unternehmen, mit dem Drohpotential hoher Schadensersatzklagen im Rücken, mittelbar Einfluss auf die Politik der EU bzw. ihrer Mitgliedsstaaten nehmen könnten. Fürsprecher des Abkommens halten diese Sorgen indes für überzogen: Legitime Regierungsinteressen würden stets in die Abwägung mit einbezogen, eine hinreichende Öffentlichkeit der Verfahren sei gewährleistet.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Freihandelsabkommen TTIP: . In: Legal Tribune Online, 23.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13572 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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