Bei der Durchsuchung des Anwesens von Donald Trump in Florida hat die Bundespolizei FBI mehrere streng geheime Dokumente beschlagnahmt. Das geht aus der Quittung hervor, die ein Gericht im US-Bundesstaat Florida veröffentlichte.
Der FBI-Liste zufolge fanden die Agenten am vergangenen Montag in Trumps Anwesen Mar-a-Lago einen Satz Dokumente der Geheimhaltungsstufe "Top Secret/SCI", die streng geheim sind und nur in besonderen Regierungseinrichtungen eingesehen werden dürfen. Vier der beschlagnahmten Dokumenten-Sätze waren als "Top Secret" ("streng geheim") eingestuft, drei weitere als "geheim", die verbliebenen drei als "vertraulich".
Außerdem beschlagnahmten die Agenten der Liste zufolge unter anderem zahlreiche Kisten, einen Gnadenerlass für den Trump-Vertrauten Roger Stone, nicht näher bezeichnete Informationen zum "Präsidenten Frankreichs" und zwei Fotoalben. Zu den Inhalten der Dokumente geht aus den nun veröffentlichten Papieren nichts hervor.
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Spionage-Verdacht gegen Trump
Im Durchsuchungsbefehl sind als mögliche Grundlage für etwaige Beschlagnahmungen drei Straftatbestände aufgeführt: Das Sammeln, Übermitteln oder Verlieren von Verteidigungsinformationen, das Entfernen oder Zerstören offizieller Dokumente sowie das Zerstören oder Verändern von Dokumenten, um Ermittlungen zu behindern. Der erste Punkt - der unter das US-Spionagegesetz fällt - kann mit bis zu zehn Jahren, der zweite mit bis zu drei Jahren und der dritte mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden.
Justizminister Garland hatte am Donnerstag betont, es gelte die Unschuldsvermutung. Er hatte zugleich unterstrichen, dass ein Bundesgericht die Durchsuchung "nach der erforderlichen Feststellung eines hinreichenden Verdachts" genehmigt habe. "Ich habe die Entscheidung, einen Durchsuchungsbefehl zu beantragen, persönlich gebilligt." Trump hatte den Einsatz scharf kritisiert und die Regierung seines Nachfolgers Joe Biden beschuldigt, das FBI für politische Zwecke zu missbrauchen.
Biden wusste nach Angaben des Weißen Hauses nicht vorab über die Durchsuchung des Trump-Anwesens Bescheid. Der Vorgang gilt als beispiellos in der US-Geschichte. Trump war während der Durchsuchung nicht in seinem Anwesen, hatte die Durchsuchung aber selber öffentlich gemacht.
Garland hatte den Antrag auf Veröffentlichung des Durchsuchungsbefehls und der Quittung unter anderem mit dem öffentlichen Interesse begründet. Trump hatte ebenfalls die Veröffentlichung gefordert. Ihm hätte es allerdings auch freigestanden, die Papiere selbst zu veröffentlichen.
Atomwaffen-Dokumente gesucht?
Die "Washington Post" berichtete, das FBI habe auch Geheimdokumente über Atomwaffen gesucht. Trump dementierte das und bezeichnete den Bericht am Freitag als "Schwindel".
Anfang des Jahres war bekannt geworden, dass das Nationalarchiv mehrere Kisten mit vertraulichem Material in Mar-a-Lago vermutete. Trump übergab der Behörde im Januar schließlich mehrere Dokumente. Danach soll es nach übereinstimmenden US-Medienberichten zu einem weiteren Austausch zwischen Ermittlern und Trumps Anwälten gekommen sein. Die Beamten hätten den Verdacht gehabt, dass Trump oder sein Team weiter wichtige Unterlagen zurückhielten, schrieb die "Washington Post" unter Berufung auf anonyme Quellen.
dpa/fz-LTO-Redaktion
Durchsuchung beim ehemaligen US-Präsidenten: . In: Legal Tribune Online, 13.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49311 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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