Ist der Handschlag Pflicht oder nicht? Die Frage treibt die Thüringer Justiz seit 2014 um. Denn nach den Kommunalwahlen damals verweigerten einige Bürgermeister gewählten Stadträten der NPD den Handschlag. Jetzt urteilte das OVG.
Bürgermeister sind laut einem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes (OVG) doch verpflichtet, unabhängig etwa von Parteizugehörigkeit allen neuen Stadträten die Hand zu geben. Das Gericht habe eine Entscheidung aus erster Instanz aufgehoben, die zum gegenteiligen Schluss kam, hieß es in einer Mitteilung des OVG vom Freitag (Urt. v. 12.04.2019, Az. 3 KO 620/18).
Konkreter Hintergrund ist ein Fall aus Eisenach: Dort hatte sich Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Linke) geweigert, den 2014 neu gewählten Stadträten der rechtsextremen NPD die Hand zu geben. Der frühere NPD-Landeschef und Eisenacher Stadtrat Patrick Wieschke hatte sich dadurch diskriminiert gefühlt und geklagt. Das Verwaltungsgericht (VG) Meiningen wies die Klage ab. Begründung damals: Es gehe um eine "hinnehmbare politische Symbolhandlung", der kein "diskriminierender, ehrenrühriger Charakter" zugrunde liege.
Das OVG kam in seinem Urteil vom 12. April aber zu einem anderen Schluss: Aus dem Wortlaut von § 24 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung ergebe sich eine eindeutige und unmissverständliche Pflicht des Bürgermeisters, neu gewählte Stadtratsmitglieder durch Handschlag zu bestätigen. Das OVG kam allerdings nicht zum Schluss, dass der Handschlag notwendig sei, um das Amt gültig werden zu lassen.
Bürgermeisterin fordert Änderung der Kommunalordnung
Das Urteil erging mit Einverständnis aller Beteiligten ohne mündliche Verhandlung. Rechtskräftig ist es noch nicht, die Nichtzulassung der Revision kann noch beim Bundesverwaltungsgericht angegriffen werden. Ebenfalls möglich wäre, dass der Gesetzgeber den Passus der Thüringer Kommunalordnung schlichtweg ändert. Genau mit dieser Bitte wendet sich Oberbürgermeisterin Wolf an den Landesgesetzgeber: "Die Position des Verwaltungsgerichtes Meiningen sollte sich in der Gesetzesänderung widerspiegeln."
Eisenach war nicht die einzige Stadt, in der der Handschlag nach der Kommunalwahl 2014 verweigert worden war. Einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage aus demselben Jahr zufolge wurde damals bei der Verpflichtung von Stadtratsmitgliedern auch der Städte Greiz, Meiningen, Bad Frankenhausen sowie Ebeleben auf den Handschlag verzichtet.
dpa/acr/LTO-Redaktion
OVG Thüringen zur Auslegung der Kommunalordnung: . In: Legal Tribune Online, 10.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35321 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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