Warum stürzte das Kölner Stadtarchiv ein? Die Angehörigen der beiden Toten haben neun Jahre gewartet, um auf diese Frage eine Antwort zu erhalten. Jetzt bekamen sie sie vom Staatsanwalt. Ob sie Bestand hat, muss ein langer Prozess zeigen.
Knapp neun Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat die strafrechtliche Aufarbeitung begonnen. Nach zahlreichen Verzögerungen begann der Prozess am Mittwoch vor dem Landgericht (LG) Köln. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und Baugefährdung vor.
Angeklagt sind vier Männer und eine Frau, Mitarbeiter von Baufirmen oder den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB). Für den Prozess hat das Landgericht 126 Verhandlungstage bis ins nächste Jahr hinein angesetzt. Wenn bis März 2019 kein erstinstanzliches Urteil ergangen ist, ist die Sache verjährt.
Ein Fehler bei den U-Bahnarbeiten hat nach Darstellung der Staatsanwaltschaft den Einsturz des Kölner Stadtarchivs vor neun Jahren ausgelöst. Beim Ausbau der geplanten U-Bahn-Haltestelle Waidmarkt direkt unter dem Archivgebäude seien die Bauarbeiter 2005 auf einen Gesteinsblock gestoßen, sagte Staatsanwalt Torsten Elschenbroich am Mittwoch zu Beginn des Prozesses. Beim Versuch, den großen Stein zu entfernen, seien die Zähne des Schaufelbaggers immer wieder abgebrochen.
Baufirmen bestreiten Vorwürfe
Daraufhin habe der Polier - der Baustellenleiter - unter großem Zeitdruck entschieden, das Hindernis dort zu belassen. In der Betonwand der U-Bahn-Haltestelle sei dadurch ein Loch entstanden, eine sogenannte Erdplombe. Durch diese Fehlstelle seien am Tag des Einsturzes am 3. März 2009 durch aufgestauten Druck große Mengen Sand und Kies in die Baustelle hineingebrochen. Unter dem Archiv entstand dadurch nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Hohlraum, wodurch das sechsstöckige Gebäude einstürzte. Zwei junge Anwohner wurden von einstürzenden Gebäudeteilen erschlagen. Das größte und bedeutendste deutsche Kommunalarchiv wurde zerstört. Nach Angaben der Stadt Köln beläuft sich der Sachschaden auf 1,2 Milliarden Euro.
Die Baufirmen bestreiten die Vorwürfe und gehen davon aus, dass auch ein hydraulischer Grundbruch - eine Art Naturereignis, das durch Bodenverschiebungen ausgelöst wird - das Unglück verursacht haben könnte. "Entgegen der Anklage ist nicht bewiesen, dass ein Fehler in der Wand die Ursache war", sagte einer der Verteidiger. Einige der Angeklagten äußerten sich am ersten Prozesstag und beteuerten ihre Unschuld.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Prozessauftakt in Köln: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26539 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag