Im Steuerhinterziehungsprozess gegen Alfons Schuhbeck kam es am Mittwoch zu einer überraschenden Wende: Der Starkoch hat ein weitgehendes Geständnis abgelegt.
In dem Prozess wegen Steuerhinterziehung vor dem Landgericht (LG) München I hat der angeklagte Starkoch Alfons Schuhbeck am Mittwoch ein weitgehendes Geständnis abgelegt.
Die Staatsanwaltschaftschaft wirft dem 73-Jährigen vor, zwischen 2009 und 2016 in großem Umfang Einnahmen aus seinen Restaurants Orlando und Südtiroler Stuben am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Es geht um insgesamt mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die er so hinterzogen haben soll.
Der ehemalige IT-Fachmann des Kochs hatte ihn zu Beginn des Prozesses vergangene Woche schwer belastet: Er soll unter anderem ein Computerprogramm genutzt haben, um die Umsätze am Computer zu löschen. Ein solches Programm habe es in einem der Restaurants gegeben und die Angaben des Fachmanns seien "im Großen und Ganzen richtig", gestand Schuhbeck nun.
"Schnell, schnell, zack-zack und weg"
Während Schuhbeck bestätigte, im Orlando "die Möglichkeit zur Umsatzreduktion immer wieder benutzt" und so Gelder aus der Kasse entnommen zu haben, berief er sich hinsichtlich der Vorgänge in seinem zweiten Restaurant Südtiroler Stuben auf Erinnerungslücken. Ob er am Computer etwas manipuliert habe, wisse er nicht mehr. Allerdings sollen laut Staatsanwaltschaft allein dort 1.200 Rechnungsnummern verschwunden sein.
Wo das ganze Geld verblieben sei, könne er sich nicht erklären, so Schuhbeck. Er habe finanzielle Löcher gestopft und seinen Kindern ein Studium ermöglicht. Ein Luxusleben hat der prominente Koch nach eigenen Angaben hingegen nicht geführt.
Zum Prozessauftakt hatten seine Verteidiger noch gesagt, sie sehen in den Vorwürfen gegen ihren Mandanten "Zweifel und Ungereimtheiten". Möglicherweise stelle sich am Ende heraus, dass "Herr Schuhbeck nicht Täter, sondern selbst Opfer ist, weil nicht nur der Fiskus, sondern zuvorderst er betrogen wurde."
Diese Zweifel dürften nun beseitigt sein. In dem Verfahren wird es wohl nicht mehr um die Frage gehen, ob Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird - sondern vielmehr darum, in welchem Umfang sie ihm nachgewiesen werden kann. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2012 droht ab einer Summe von einer Million Euro an hinterzogener Steuer eine Haftstrafe ohne Bewährung.
"Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun", sagte Schuhbeck am Mittwoch. "Ich stehe vor den Trümmern meines Lebenswerkes."
pab/dpa/LTO-Redaktion
Schuhbeck gesteht im Steuerhinterziehungsprozess: . In: Legal Tribune Online, 12.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49863 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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