Nachdem das VG Gelsenkirchen das Abschiebeverbot des 42-jährigen mutmaßlichen Gefährders Sami A. vorläufig aufgehoben hatte, beantragte die Stadt Bochum nun die Aufhebung der Rückholanordnung.
Im Fall der umstrittenen Abschiebung des mutmaßlichen islamistischen Gefährders Sami A. hat die Stadt Bochum beantragt, die gerichtliche Rückholanordnung für den Mann aufzuheben. Dies teilte das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit.
Der Antrag war erwartet worden, nachdem das VG Gelsenkirchen das Abschiebeverbot des 42-Jährigen vor zwei Wochen vorläufig aufgehoben hatte. Ob über den Antrag noch in diesem Jahr entschieden wird, ist offen. Den Anwältinnen des Tunesiers werde nun Gelegenheit für eine Stellungnahme gegeben, sagte der Sprecher weiter.
Die voreilige Abschiebung von Sami A. am 13. Juli hatte für erheblichen Streit zwischen Justiz und Politik gesorgt. Am Tag zuvor hatte das VG die Abschiebung noch untersagt, als der Beschluss den zuständigen Behörden zugestellt wurde, saß Sami A. allerdings bereits im Flugzeug nach Tunis. Das Gericht rügte das Verhalten der Behörden und ordnete die sofortige Rückholung von Sami A. an. Zwei Monate später stellte das Gericht fest, dass Sami A. in Tunesien nicht alles in seiner Macht Stehende unternommen hat, um in den Besitz eines für die Wiedereinreise notwendigen Reisepasses zu gelangen. Im Herbst gab es dann eine Zusicherung des tunesischen Staates, wonach Sami A. dort keine Folter und unmenschliche Behandlung drohen. Das Gericht hob daraufhin am 21. November das Abschiebeverbot auf.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Fall Sami A.: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32519 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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