Die Katastrophe bei der Loveparade 2010 war vermeidbar, sagt die Staatsanwaltschaft Duisburg. 21 Menschen kamen damals zu Tode. Zehn Verantwortlichen wird jetzt fahrlässige Tötung vorgeworfen. Sechs Mitarbeiter der Stadt und vier des Veranstalters sollen sich bald vor Gericht verantworten müssen.
Rund dreieinhalb Jahre nach der tödlichen Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg soll nun Anklage gegen Verantwortliche erhoben werden. Horst Bien, Leiter der Staatsanwaltschaft Duisburg, teilte am Mittwoch auf einer Pressekonferenz mit, dass den Angeklagten schwere Fehler bei der Planung und Genehmigung der Großveranstaltung im Juli 2010 zur Last gelegt werden. Die Anklagen lauten auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Bien betonte, Aufgabe der Staatsanwaltschaft sei die Ermittlung strafrechtlicher Schuld; nach politischer und moralischer Schuld hätten die Strafverfolger nicht gesucht.
Opfer-Anwalt Julius Reiter übt indes Kritik an der juristischen Aufbereitung des Unglücks. Der Jurist, der Betroffene und Hinterbliebene vertritt, zeigte sich am Mittwoch enttäuscht, dass der Kreis der Beschuldigten von einst 16 auf nunmehr zehn gesunken sei. So seien weder der damalige Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller noch der Duisburger Bauordnungsdezernent oder Vertreter der Polizei dabei, kritisierte er im Radiosender WDR 5. Auch die Rolle der Polizei bei dem Unglück werde im Strafprozess wohl kaum beleuchtet werden, fürchtet Reiter.
Bei der Loveparade 2010 in Duisburg war eine Massenpanik ausgebrochen, bei der 19 junge Menschen erdrückt oder zu Tode getrampelt wurden. Zwei weitere starben später im Krankenhaus. Mehr als 500 wurden verletzt.
Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge entstand das tödliche Gedränge damals in einem viel zu schmalen Zugang zur Loveparade. Dort hätten nicht genehmigte Einbauten gestanden. Vier Mitarbeitern des Veranstalters Lopavent wirft die Anklage vor, sie hätten erkennen müssen, dass das Sicherheitssystem versagen und lebensgefährliche Situationen entstehen würden. Den sechs Beschuldigten aus der Stadtverwaltung wird vorgeworfen, die Genehmigung trotz erkennbarer Undurchführbarkeit des Konzepts erteilt beziehungsweise das Genehmigungsverfahren nicht ausreichend beaufsichtigt zu haben.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Loveparade-Katastrophe in Duisburg: . In: Legal Tribune Online, 12.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10969 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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