Staatsanwaltschaft Duisburg: Genehmigung der Loveparade war rechtswidrig

11.07.2011

Die Loveparade hätte so nie genehmigt werden dürfen und war formal rechtswidrig. Dies gehe aus einem bislang geheim gehaltenen Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft Duisburg hervor, berichtet die Rheinische Post. Kurz vor dem Jahrestag der Katastrophe flammt damit die Diskussion um die moralische Verantwortung des Duisburger Oberbürgermeisters Adolf Sauerland (CDU) sowie des Veranstalters Reiner Schaller erneut auf.

Sowohl gegen Schaller als auch gegen Sauerland wird laut dem Bericht aber nicht strafrechtlich ermittelt. Nach den Erkenntnissen in dem Papier lasse sich die bisherige Darstellung der Stadt Duisburg von einem fehlerfreien Handeln der Stadtverwaltung allerdings nicht aufrechterhalten, so die Rheinische Post. Der Vorwurf der Ermittler richtet sich unter anderem gegen Mitarbeiter zweier städtischer Ämter. Sie sollen ihren Verpflichtungen zur Prüfung des Sicherheitskonzepts und der Einhaltung von Auflagen nicht nachgekommen sein.

Ebenso sei das Zustandekommen der Katastrophe auf ein pflichtwidriges Verhalten des Leitenden Polizeidirektors zurückzuführen. Der Bericht zählt weitere 15 Beschuldigte auf - elf davon seien zum Zeitpunkt der Loveparade bei der Stadt Duisburg und vier bei Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller beschäftigt gewesen.

Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland kündigte für den Montag eine Erklärung zu seiner "moralischen Verantwortung" an.

age/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Staatsanwaltschaft Duisburg: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3714 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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