Ein Staatsanwalt will für die AfD in den Baden-Württembergischen Landtag, auf Facebook hetzt er gegen Politiker und Flüchtlinge. Nun prüft die Staatsanwaltschaft den Fall.
Der Lahrer Staatsanwalt und AfD-Politiker Thomas Seitz steht wegen umstrittener Äußerungen auf Facebook in der Kritik. So bezeichnete er beispielsweise Flüchtlinge als "Invasoren", Politiker der Grünen und Linken sind in seinen Augen eine "linke Verräterbande". Merkels Flüchtlingspolitik empfindet er als den "Auftakt zur Vernichtung des Deutschen Volkes und aller Errungenschaften, die Deutschland für so viele Menschen attraktiv gemacht hat."
Wie die Badische Zeitung berichtet, prüft die Staatsanwaltschaft Freiburg derzeit, ob und wie das mediale Auftreten des AfD-Kandidaten mit seiner Stellung als Staatsanwalt vereinbar ist. Das Blatt hat zitiert Juristen mit der Einschätzung, dass Seitz' Äußerungen möglicherweise Straftatbestände erfüllten. Als Staatsanwalt ist er für die Verfolgung von Verkehrssachen zuständig.
Seitz selbst wollte die Vorgänge um seine Tätigkeit als Staatsanwalt gegenüber der Badischen Zeitung nicht kommentieren. Nachvollziehen könne er die Aufregung aber nicht. Seine Äußerungen seien vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Er sei voller Zorn angesichts der Arroganz und Macht, die das Recht nach Belieben breche. Besonders die etablierten Parteien sind ihm ein Dorn im Auge. Es gelte das Sprichwort: "Alle in einen Sack packen und draufhauen, man trifft dabei nie den Falschen."
Die Lahrer SPD-Gemeinderatsfraktion zeigte sich in einer Stellungnahme empört. Seitz' verhalten erinnere "nicht nur an menschenverachtende, braune Zeiten und lässt ihr Wiederaufleben befürchten, es fordert auch heraus, gegen einen solchen Rechtspopulisten rechtliche Schritte einzuleiten". Seitz betonte, er rufe nicht zu Gewalt gegen Repräsentanten oder Mitglieder der "Altparteien" auf, er habe vielmehr seine Verachtung für die aktuelle Politik und die Vorgehensweise der dafür verantwortlichen Parteien zum Ausdruck gebracht.
acr/LTO-Redaktion
Jurist und AfD-Kandidat: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18670 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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