Der spanische Staatsgerichtshof in Madrid hat den abgesetzten katalonischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont vorgeladen. Der lässt es auf ein Auslieferungsverfahren ankommen.
Der nach Brüssel geflohene katalanische Ex-Präsident Carles Puigdemont will eine gerichtliche Vorladung in Spanien ignorieren und riskiert so ein Auslieferungsverfahren. Der entmachtete Regionalpräsident soll diesen Donnerstag vor dem spanischen Staatsgerichtshof in Madrid erscheinen. Sein Anwalt in Belgien erklärte jedoch, sein Mandant werde vorerst nicht nach Spanien zurückkehren.
"Es liegt auf der Hand, dass mein Mandant vorerst abwarten wird", sagte Anwalt Paul Bekaert im niederländischen Fernsehen. Er fürchte, dass Puigdemont keinen fairen Prozess in Spanien bekomme. So werde der Ex-Katalanenchef auch argumentieren, falls Spanien seine Auslieferung verlangen sollte.
Ein solches Auslieferungsgesuch müsste Belgien prüfen. Ein beschleunigtes Verfahren im Rahmen des Europäischen Haftbefehls greift allerdings nur bei bestimmten schweren Straftaten – so etwa bei Terrorismus, Korruption oder Betrug.
Belgische Behörden müssten Auslieferungsgesuch prüfen
"Zumindest nach den bisher bekannt gewordenen Vorwürfen ist nicht ersichtlich, dass es um eine Straftat gehen könnte, bei der das vereinfachte europäische Verfahren zur Auslieferung greift", so die Berliner Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen, Expertin für europäisches Strafrecht, gegenüber LTO.
Dennoch kann Spanien entweder im Wege des europäischen oder des internationalen Haftbefehls die Auslieferung Puigdemonts beantragen. "Ob die belgischen Behörden dem nachkommen, hängt davon ab, wie Spanien sein Gesuch genau begründet und wie Belgien sein Auslieferungsrecht im Einzelnen ausgestaltet hat. Das ist in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten durchaus unterschiedlich", so von Galen.
Puigdemont und anderen Angeklagten werden unter anderem Auflehnung gegen die Staatsgewalt, Rebellion und Unterschlagung öffentlicher Gelder vorgeworfen. Dafür drohen ihnen bis zu 30 Jahre Haft.
Die Separatisten sollen 6,2 Millionen Euro hinterlegen
Im Kern geht es um den einseitigen Unabhängigkeitsbeschluss, den das katalanische Parlament am vergangenen Freitag verabschiedet hatte. Die spanische Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy hatte die wirtschaftsstarke Region im Nordosten des Landes daraufhin unter Zwangsverwaltung aus Madrid gestellt und die Regierung entmachtet.
Neben Puigdemont - der sich auf seiner neuen Webseite unter "president.exili.eu" präsentiert - sollen sich 13 weitere separatistische Lokalpolitiker dem Staatsgericht stellen. Die Richterin Carmen Lamela ordnete zudem an, dass sie binnen drei Tagen einen Betrag von 6,2 Millionen Euro hinterlegen sollen. Das sind die geschätzten Kosten des für illegal erklärten Unabhängigkeits-Referendums vom 1. Oktober.
Die Angeklagten sollen vor Gericht Erklärungen abgeben und zudem solle dabei über "vorsorgliche Maßnahmen persönlicher Art" entschieden werden, so Richterin Lamela. Das könnte sofortige Untersuchungshaft bedeuten.
Falls Puigdemont nicht vor Gericht erscheint, "wird es wahrscheinlich ein Auslieferungsgesuch an Belgien geben und die belgische Polizei wird ihn festnehmen", sagte der spanische Europapolitiker und Sprecher der konservativen Regierungspartei PP, Esteban Gonzalez Pons, dem Radio Onda Zero.
Puigdemonts Anwalt könnte den Prozess möglicherweise bis nach den ausgerufenen Neuwahlen in Katalonien am 21. Dezember herauszögern. Puigdemont hatte angekündigt, er kehre erst nach Spanien zurück, wenn ihm "Garantien" für einen fairen und nicht politisch beeinflussten Prozess gegeben würden. Die Neuwahlen und das Ergebnis am 21. Dezember wolle er akzeptieren - gleiches erwarte er auch von dem spanischen Regierungschef Mariano Rajoy.
dpa/aka/LTO-Redaktion
Staatsgerichtshof in Madrid lädt Separatisten vor: . In: Legal Tribune Online, 01.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25325 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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