Ein privat versicherter Student kann während der Hochschulausbildung nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Nach einem am Freitag veröffentlichten Urteil des SG Trier ist er für die Dauer des Studiums unwiderruflich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit.
Das Sozialgericht (SG) wies mit seinem Urteil die Klage eines Studenten ab. Er war bei Beginn seines Studiums privat krankenversichert und deshalb von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit worden. Nach einem Wechsel des Studienfachs hatte er aber die Aufnahme in die studentische Pflichtversicherung beantragt.
Die Krankenkasse winkte jedoch ab und das SG gab ihr Recht (Az.: S 5 KR 119/10).
Solange er studiere, bleibe die einmal getroffene Entscheidung zum Verzicht auf die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bindend. Dies
gelte sowohl für den Studenten als auch für die Krankenversicherung.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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SG Trier: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2688 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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