Ein Forstwirt verletzte sich beim Baumfällen. Weil der Baum aber auf seinem Hof und nicht in seinem Wald stand, wurde ein Arbeitsunfall verneint. Das sieht das SG München allerdings anders.
Ein Unfall eines Landwirts beim Baumfällen auf seinem Hof kann ein Arbeitsunfall sein. Das entschied das Sozialgericht München (SG) in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Urt. v. 25.8.2023, Az. S1 U 5011/23).
Ein Forstwirt fällte einen Baum, der einen Schuppen beschädigt hatte. Der Baum sollte weichen, damit ein neuer Schuppen gebaut werden konnte. Doch leichter gesagt, als getan: Beim Fällen des Baumes trat der Forstwirt auf einen Nagel und zog sich eine Fußverletzung zu – ein Arbeitsunfall?
Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft wertete das Geschehen nicht als Arbeitsunfall. Zwar betreibe der verletzte Forstwirt ein forstwirtschaftliches Unternehmen, zu dem auch das Fällen von Bäumen gehöre. Allerdings habe sich der Unfall nicht im Wald, sondern "außerhalb der versicherten Waldfläche" ereignet und sei daher nicht erfasst.
Das sah das SG, vor das der Forstwirt zog, aber anders. Die Fällarbeiten seien wegen der Reparatur beziehungsweise des Neubaus des Schuppens erforderlich geworden und der Schuppen gehöre zum forstwirtschaftlichen Betrieb, argumentierte das Gericht. Damit bestehe zwischen dem Baumfällen und dem forstwirtschaftlichen Betrieb ein enger Zusammenhang, sodass es sich auch außerhalb des Waldes um einen Arbeitsunfall handele.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
ast/LTO-Redaktion
Arbeitsunfall eines Forstwirts: . In: Legal Tribune Online, 11.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52676 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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