SG Berlin zu Arbeitsunfällen: Armbruch während Raucherpause nicht versichert

05.02.2013

Wer sich auf dem Rückweg von der Raucherpause zum Arbeitsplatz verletzt, erleidet keinen Arbeitsunfall und steht damit nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung. Das Rauchen ist eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit. Das entschied das SG Berlin mit am Dienstag bekannt gewordenem Urteil.

Der Weg von und zur Raucherpause sei nicht der unfallversicherungsrechtlich geschützten Tätigkeit zuzurechnen. Das Rauchen sei eine rein private Entscheidung. Ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit bestehe nicht. Das Rauchen sei insbesondere nicht mit der Nahrungsaufnahme vergleichbar. Essen und Trinken seien notwendig, um die Arbeitskraft aufrechtzuerhalten. Beim Rauchen handele es sich hingegen um den Konsum eines Genussmittels und damit um eine Handlung aus dem persönlichen, nicht dem beruflichen Lebensbereich. Deshalb sei der Weg zur Kantine versichert, der zur Raucherpause aber nicht.

Geklagt hatte eine 46-jährige Frau aus Berlin-Neukölln, die als Pflegehelferin in einem Berliner Seniorenheim arbeitete. Im Januar 2012 ging sie wegen des im Gebäude geltenden Rauchverbots auf eine Zigarette vor die Tür. Auf dem Rückweg zu ihrem Arbeitsplatz stieß sie in der Eingangshalle mit dem Hausmeister zusammen. Dieser verlor einen Eimer Wasser, die Frau rutschte aus und brach sich den rechten Arm. Die Klägerin meinte, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte, da sie an ihrem Arbeitsplatz gestürzt sei. Den Weg durch die Eingangshalle würde sie täglich mehrmals bei allen möglichen Gelegenheiten zurücklegen. Dass sie in diesem Fall vom Rauchen zurückgekommen sei, dürfe keine Rolle spielen. Die beklagte Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab.

Die 68. Kammer des Sozialgerichts (SG) Berlin bestätigte die Auffassung der Unfallversicherung und wies die Klage mit Urteil vom 23. Januar 2013 ab (Az. S 68 U 577/12).

 plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

SG Berlin zu Arbeitsunfällen: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8103 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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