Die Debatte um die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens hält seit Jahren an. Nun spricht sich auch die SPD-Fraktion im Bundestag gegen den Straftatbestand aus.
Die Forderung nach einer Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ist nicht neu. Nun hat sich auch die SPD-Bundestagsfraktion in einem Positionspapier dafür ausgesprochen, den entsprechenden Tatbestand des § 265a Strafgesetzbuch abzuschaffen, wie aus einer Pressemitteilung vom Dienstag hervorgeht.
Die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Sonja Eichwede, sprach von einem veralteten Straftatbestand, der nicht in die Systematik des Strafrechts passe. Die Strafvorschrift stelle einen zivilrechtlichen Vertragsbruch unter Strafe, was bei anderen Pflichtverletzungen nicht der Fall sei.
Durch den Vorstoß wolle man außerdem die Justiz entlasten. Als Massendelikt stelle das Fahren ohne Fahrschein fast ein Viertel aller Betrugsfälle dar und binde somit erhebliche Ressourcen, die an anderer Stelle für die Verfolgung von schwerwiegender Kriminalität fehlten.
Weiter bezeichnete Eichwede die Kriminalisierung als unverhältnismäßig: "Die Kriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein verschärft soziale Ungleichheit. Die Straftat wird zu einem großen Teil von Menschen begangen, die sich keinen Fahrschein leisten können. Gerade diese Personengruppe kann häufig eine Geldstrafe nicht bezahlen und muss Ersatzhaft leisten. Eine Gefängnisstrafe steht ganz erheblich außer Verhältnis zum geringen kriminellen Unrecht des Schwarzfahrens."
Die SPD-Fraktion will den Vorschlag in den kommenden Wochen mit den Koalitionspartnern beraten.
lst/LTO-Redaktion
Schwarzfahren: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53102 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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