Das Verkehrsministerium überprüft, ob der ehemalige Verkehrsminister Andreas Scheuer finanziell für das Maut-Debakel zur Verantwortung gezogen werden könnte. Der Bund muss nämlich 243 Millionen Euro Schadensersatz zahlen.
Das Bundsverkehrsministerium prüft im Fall der gescheiterten Pkw-Maut Regressforderungen gegen den früheren Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Das sagte ein Sprecher von Amtsnachfolger Volker Wissing (FDP) am Freitag auf eine entsprechende Frage hin.
Hintergrund ist die aktuelle Einigung der Maut-Betreiberfirmen mit dem Bund in einem Schiedsverfahren. Danach muss der Bund als Folge der geplatzen Pkw-Maut 243 Millionen Schadensersatz an die vorgesehenen Betreiberfirmen zahlen, wie am Donnerstag bekannt wurde.
Das Bundesverkehrsministerium unter Andreas Scheuer hatte mit den Fimen Verträge über die Erhebung und Kontrolle der Pkw-Maut geschlossen, bevor im Juni 2019 dann der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtswidrigkeit der Pkw-Maut feststellte. Daraufhin kündigte der Bund die Verträge. Seit einem Zwischenschiedsspruch im vergangenen Jahr steht bereits fest, dass die Kündigung unberechtigt gewesen ist. Es habe keine Schlechtleistung von Seiten der Betreiber vorgelegen.
In der vergangenen Wahlperiode hatte sich bereits ein Untersuchungsausschluss mit dem geplatzten Maut-Vorhaben befasst. Dem ehemaligen Verkehrsminister Scheuer wurden Verstöße gegen Haushalts- und Vergaberecht vorgeworfen, was er stets zurückwies. Fest steht aber, dass die Verträge abgeschlossen wurden, bevor endgültige Rechtssicherheit über die Vereinbarkeit mit europäischem Recht bestand.
lfo/dpa/LTO-Redaktion
Ministerium prüft Regressansprüche: . In: Legal Tribune Online, 07.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52186 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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