Die Berufungen von drei Naturschutzverbänden gegen die Waldschlößchenbrücke in Dresden sind erfolglos geblieben. Mit am Freitag verkündetem Urteil hat der 5. Senat ihre Berufungen gegen das klagabweisende Urteil der Vorinstanz aus dem Jahr 2008 zurückgewiesen. Zugleich haben die Richter die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Die von den Naturschutzverbänden vorgebrachten Einwände gegen die Planfeststellungsbeschlüsse griffen nicht durch, so das Oberverwaltungsgericht (OVG). Der Senat sah auch weder Veranlassung zu weiteren Beweiserhebungen, noch zu einer Vorlage einzelner naturschutzrechtlicher Fragen an den Europäischen Gerichtshof, wie es von den Klägern angeregt worden war (Urt. v. 15.12.2011, Az. 5 A 195/09).
Gegenstand des Berufungsverfahrens waren die Planfeststellungsbeschlüsse des Freistaates Sachsen, durch welche die Errichtung der Waldschlößchenbrücke genehmigt wurde. Dem Berufungsverfahren lagen rund 8500 Seiten Gerichtsakten zu Grunde. Daneben waren rund 50 Behördenakten Gegenstand des Verfahrens. In neun Verhandlungstagen hat der Senat 16 Sachverständige und Zeugen, insbesondere zu Fragen des Natur- und Artenschutzes sowie einer Tunnelalternative, angehört.
tko/LTO-Redaktion
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Sächsisches OVG: . In: Legal Tribune Online, 16.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5117 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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