Initiative der Landesjustiz: Thüringen will Rechts­refe­ren­dare auf Widerruf ver­beamten

15.02.2021

Thüringen zieht nach im Wettbewerb um den Justiznachwuchs. Möglichst bald sollen Rechtsreferendare wieder auf Widerruf* verbeamtet werden - trotz Mehrkosten. Im Landesjustizministerium hofft man, dass die Rechnung aufgeht.

Nun also auch Thüringen. Das Thüringer Justizministerium will Rechtsreferendarinnen und -referendare des Freistaats wieder als Beamte auf Widerruf einstellen. "Um die bereits begonnene Verjüngung der Justiz in Thüringen fortführen und eine homogene Altersstruktur schaffen zu können, muss der Anteil der Neueinstellungen von Proberichtern erhöht werden", sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Dies sei aber nur möglich, wenn es ausreichend qualifizierte Bewerber für diese Stellen gebe.

Zuletzt seien die entsprechenden Bewerberzahlen zurückgegangen. Sie würden nach Überzeugung des Ministerium dann wieder steigen, wenn der juristische Vorbereitungsdienst wieder im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert werde und nicht wie derzeit im Angestelltenverhältnis. Entsprechende Erfahrungen hatte etwa Mecklenburg-Vorpommern gemacht. Auch Hessen führte 2020 die Verbeamtung auf Widerruf wieder ein

Thüringen hatte sich vor etwa fünf Jahren entschieden, Rechtsreferendarinnen und -referendare nicht mehr als Beamte auf Widerruf ein-, sondern sie beim Land anzustellen. Vielen Nachwuchsjuristen erscheint diese Art der Beschäftigung offenbar auch im Ländervergleich weniger attraktiv. Zwar sei es theoretisch auch möglich, die sogenannte Unterhaltsbeihilfe zu erhöhen, die angestellte Nachwuchsjuristen vom Land derzeit erhalten. Nach den Erfahrungen werde dieser Schritt aber nicht genügen, um ausreichend qualifizierten Nachwuchs für ein Rechtsreferendariat in Thüringen zu begeistern, sagte der Sprecher. "Entscheidend für die Steigerung der Attraktivität ist vielmehr die Verbeamtung der Rechtsreferendare und die damit verbundenen statusrechtlichen Vorteile."

Sorge vor Überalterung der Justiz

Nach Angaben des Justizministeriums ist ein Großteil der etwa 700 Richter und Staatsanwälte in Thüringen älter als 50 Jahre - und wird damit in absehbarer Zeit pensioniert. Seit einigen Jahren schon versucht das Ministerium, ausreichend Nachfolger für die Ausscheidenden zu finden. Das Ministerium hat bereits eine konkrete Initiative erarbeitet, mit deren Hilfe Rechtsreferendare wieder als Beamte auf Widerruf eingestellt werden sollen. Diese soll nun dem Landtag vorgelegt werden.

Sollten Rechtsreferendare wieder Beamte auf Widerruf werden, würde das nach Angaben des Sprechers aber zu höheren Kosten für den Landeshaushalt führen. Für die Ausbildung eines ledigen, kinderlosen Rechtsreferendars im Beamtenverhältnis auf Widerruf würden über die gesamte Dauer der Ausbildung Personalkosten in Höhe von etwa 47.500 Euro anfallen, sagte der Sprecher. Die vergleichbaren Kosten für einen angestellten Referendar lägen bei etwa 38.200 Euro. Da aber nur etwa 60 Rechtsreferendare jährlich in Thüringen eingestellt würden, seien die Mehrkosten insgesamt verhältnismäßig gering.

kus/dpa/LTO-Redaktion

 

Anm. d. Red.: Zunächst war unzutreffend im Text die Rede von "Beamten auf Probe", korrigiert am 16.2.2021, 12.40 Uhr.
 

Zitiervorschlag

Initiative der Landesjustiz: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44271 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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