Wegen eines Rücknahmeabkommens mit Griechenland hat Deutschland einen Flüchtling dorthin zurückgebracht, ohne das Dublin-Verfahren durchzuführen. Daran hatte das VG München so seine Zweifel. Jetzt holt das Innenministerium ihn zurück.
In Reaktion auf einen Beschluss des Münchner Verwaltungsgerichts (VG) holt Deutschland einen afghanischen Flüchtling aus Griechenland zurück. "Wir organisieren gerade die Rückholung", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Berlin. Am 8. August hatte das Gericht dies in einem Eilbeschluss gefordert.
Der Afghane sitzt derzeit in Griechenland in Abschiebehaft, nachdem die Bundespolizei ihn von der deutschen Grenze dorthin zurückgebracht hatte. Er hatte dort vor der Einreise nach Deutschland bereits Asyl beantragt. Die Kosten für die Rückführung muss nach dem Gerichtsbeschluss die Bundesrepublik übernehmen.
Grundlage der Zurückweisung war eine im August 2018 mit Griechenland getroffene Vereinbarung. Danach kann die Bundespolizei Menschen, die an der Grenze aufgegriffen werden, nach Griechenland zurückschicken, falls sie dort schon Asyl beantragt haben. Das Gericht meldete grundsätzliche Bedenken an dieser Praxis an, entschied aber nur im Einzelfall.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Nach Rechtsstreit um Rücknahmeabkommen: . In: Legal Tribune Online, 15.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37057 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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