Rechtsanspruch auf staatlich gefördertes Betreuungsangebot: Kinderbetreuung und Bildungskooperation im Kabinett

30.05.2012

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) wird dem Kabinett am Mittwoch ein Zehn-Punkte-Programm zum beschleunigten Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige vorlegen. Nach Schätzungen ihres Ministeriums fehlen bundesweit noch immer 130.000 Betreuungsplätze in Kitas oder bei Tagesmüttern.

Ab 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf ein staatlich gefördertes Betreuungsangebot. Wegen der fehlenden Plätze wird eine Klagewelle befürchtet.

Schröder plant unter anderem eine Förderung von Betriebskindergärten und eine befristete Absenkung von Baustandards. Offen ist, ob der Bund den Kommunen weitere Investitionshilfen für den Kita-Ausbau zur Verfügung stellt.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) legt dem Kabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vor: Damit soll das bei der Föderalismusreform 2006 eingeführte und heftig umstrittene Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung wieder leicht gelockert werden. Bisher kann der Bund nur befristete Vorhaben an den Hochschulen unterstützen. Künftig soll er auch dauerhaft Einrichtungen "von überregionaler Bedeutung" finanziell fördern können.

Opposition und mehrere Länder im Bundesrat wollen dagegen eine weiterreichende Grundgesetzänderung, damit sich der Bund auch bei Schulprojekten engagieren kann.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Rechtsanspruch auf staatlich gefördertes Betreuungsangebot: . In: Legal Tribune Online, 30.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6290 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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