Auf verfassungsfeindliche Inhalte prüfen geht in Ordnung. Die AfD in der Öffentlichkeit dann aber als Prüffall zu bezeichnen nicht, entschied jüngst das VG Köln. Das BfV akzeptiert das Urteil, und will sich verstärkt mit dem "Flügel" und der "Jungen Alternative" befassen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will mit der AfD nicht weiter vor Gericht darüber streiten, ob der Nachrichtendienst die Partei als "Prüffall" bezeichnen darf oder nicht. Die Behörde teilte am Freitag mit, es werde die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts (VG) akzeptieren, das der Behörde die Nennung als "Prüffall" untersagte.
Stattdessen will sich der Verfassungsschutz nun mit anderen Dingen beschäftigen. Wie der Präsident Thomas Haldenwang bekannt gab, wolle man sich nun darauf konzentrieren, den rechtsnationalen Parteiflügel und die Nachwuchsorganisation der AfD, die "Junge Alternative", zu durchleuchten.
"Streit darf nicht vom eigentlichen Thema ablenken"
Dabei spielten unter anderem die programmatische Ausrichtung, die Verbindungen zu rechtsextremistischen Bestrebungen und die öffentlichen Äußerungen führender Protagonisten eine wichtige Rolle. Der Verfassungsschutz wolle "die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über den Fortgang dieser Bearbeitung unterrichten". Das BfV verzichtet damit gleichzeitig auf die Einlegung weiterer Rechtsmittel. Haldenberg begründete die Entscheidung damit, dass die Klärung von Rechtsfragen "nicht vom eigentlichen Thema ablenken darf", nämlich der Aufgabe des BfV, Organisationen auf Bestrebungen zu prüfen, die sich gegen die demokratische Grundordnung richten.
Das VG gab im Februar einem Eilantrag der Partei statt. Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Dies habe "einen stigmatisierenden Charakter", monierte die Partei.
Haldenwang hatte am 15. Januar in einer Pressekonferenz öffentlich gemacht, dass die Gesamtpartei für den Verfassungsschutz nun ein "Prüffall" sei, der Flügel und die Junge Alternative würden als "Verdachtsfall" behandelt. Bei einem Verdachtsfall stehen dem Verfassungsschutz mehr Mittel zur Verfügung, um Erkenntnisse über eine Gruppierung zu gewinnen.
dpa/tik/LTO-Redaktion
Streit um "Prüffall AfD": . In: Legal Tribune Online, 08.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34275 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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