Ein 92-jähriger ehemaliger SS-Wachmann des KZ Stutthof muss sich ab Oktober vor dem LG Hamburg wegen Beihilfe zum 5.230-fachen Mord verantworten. Zuständig für den Fall ist die Jugendkammer.
Ein 92 Jahre alter ehemaliger SS-Wachmann muss sich wegen Beihilfe zum 5.230-fachen Mord vom 17. Oktober an vor dem Hamburger Landgericht (LG) verantworten. Das sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Der in der Hansestadt lebende Angeklagte war nach Angaben der Staatsanwaltschaft von August 1944 bis April 1945 im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig als Wachmann im Einsatz.
Dabei habe er "die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt". Weil der Mann zur fraglichen Zeit erst 17 beziehungsweise 18 Jahre alt war, ist die Jugendstrafkammer für den Fall zuständig. Zuvor hatte die Welt über den Prozessbeginn berichtet.
Im KZ Stutthof und seinen Nebenlagern sowie auf den sogenannten Todesmärschen zu Kriegsende starben nach Angaben der für die Aufklärung von NS-Verbrechen zuständigen Zentralstelle in Ludwigsburg rund 65.000 Menschen.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers wird jeder Prozesstag nicht länger als zwei Stunden dauern, weil der Angeklagte gesundheitlich angeschlagen ist. Es sind zwölf Verhandlungstage bis zum 17. Dezember vorgesehen. Mehr als ein Dutzend Überlebende des KZ treten als Nebenkläger auf. Befragt werden sollen laut Gericht unter anderem ein historischer Sachverständiger und ein Jugendpsychiater.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Prozessbeginn im Oktober: . In: Legal Tribune Online, 08.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36943 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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