Drei private Berufschulen dürfen auch weiterhin keine Zeugnisse ausstellen. Das Stuttgarter VG hat eine Klage der beiden Träger auf staatliche Anerkennung der Schulen in Stuttgart, Aalen und Böblingen abgewiesen. Dies geht aus einem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil hervor.
Die Kläger, so die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG), hätten keinen Anspruch auf Verleihung der Eigenschaft einer staatlich anerkannten Privatschule für ihre Schulen, da an diesen Schulen nach den vorgelegten Lehrerlisten nicht mindestens Zwei-Drittel der eingesetzten Lehrer die Fähigkeit für eine Anstellung an einer öffentlichen Schulen besitzen würden (Urt. v. 24.10.2012, Az. 12 K 713/12, 12 K 793/12 und 12 K 2217/12).
Diese auf der Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz gestützte Zwei-Drittel-Vorgabe sei verfassungskonform und gültig und verstoße auch nicht gegen die verfassungsrechtlich garantierte Privatschulfreiheit.
Das Gericht hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
age/LTO-Redaktion
VG Stuttgart zu Privatschulen: . In: Legal Tribune Online, 25.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7390 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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