Die hessische Polizei will die Fahndung über soziale Netzwerke verstärken. Das gab der Leiter der "Task Force Internet", Markus Bönisch, bei einem Besuch der hessischen Landesregierung im Frankfurter Polizeipräsidium am Montag bekannt.
Seit vergangenem Jahr habe die Polizei in Hessen in fünf Fällen via Facebook gefahndet. Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) forderte eine klare rechtliche Grundlage für polizeiliche Fahndungsaufrufe in sozialen Netzwerken. Eine gesetzliche Regelung müsse auf Bundesebene erfolgen. Ermittler und Nutzer müssten künftig ihre Rechte genau kennen. "Wir wollen nicht Facebook-Nutzern den Eindruck geben, sie seien ständig in einem Ermittlungsverfahren", sagte Bouffier.
Die hessische Polizei betreibt auf Facebook ein eigenes Profil. Dort wird um Hinweise zu ausgewählten Kriminalfällen gebeten. Jeder Facebook-Fahndung stimmt im Vorfeld ein Richter zu. Mehr als 2.200 hauptsächlich junge Internetnutzer beobachten die Seite regelmäßig. Im Falle eines Tötungsdelikts vor einer Frankfurter Discothek konnten so wichtige Zeugen gefunden werden.
dpa/plö/LTO-Redaktion
Verbrechersuche im sozialen Netz: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7755 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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