Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg soll in seiner rechtswissenschaftlichen Dissertation ganze Passagen aus fremden Veröffentlichungen übernommen haben, ohne dies kenntlich zu machen.
"Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU" ist der Titel von zu Guttenbergs Doktorarbeit aus dem Jahre 2007. Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) will der Bremer Juraprofessor und LTO-Autor Andreas Fischer-Lescano jedoch entdeckt haben, dass nicht unerhebliche Teile wortwörtlich aus Werken anderer Autoren übernommen wurden.
Dabei soll es sich um einen Text aus der "NZZ am Sonntag" von 2003 und einem Vortrag handeln, den das Liechtenstein-Institut im Jahr 2004 veröffentlicht hat. Entgegen der wissenschaftlichen Sorgfaltspflichten und Gepflogenheiten habe zu Guttenberg die entsprechenden Passagen, die sich "durch die gesamte Arbeit und durch alle inhaltlichen Teile" zögen, nicht als Zitat in den – im Übrigen reichlich vorhandenen – Fußnoten kenntlich gemacht beziehungsweise in der Literaturliste genannt.
Weiter berichtet die SZ, Fischer-Lescano habe eine Kritik der Guttenberg-Arbeit verfasst; nun prüfe der zuständige Ombudsmann von Guttenbergs früherer Universität Bayreuth die Vorwürfe.
Zu Guttenberg selbst sieht dem Bericht zu Folge den Vorwürfen gelassen entgegen. Er "habe die Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt".
mbr/LTO-Redaktion
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Plagiatsvorwurf: . In: Legal Tribune Online, 16.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2556 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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