LG Hamburg zu Patentstreit: Osram gewinnt Prozess um LED-Technologie

21.06.2012

Die Siemens-Tochter Osram hat am Donnerstag einen wichtigen Patentstreit gegen den südkoreanischen Elektronikhersteller LG und drei Einzelhändler gewonnen. Nach der Entscheidung des Gerichts dürfen die Unternehmen in Deutschland keine Fernseher und Computerbildschirme vertreiben, die eine von Osram patentierte LED-Technik für die Hintergrundbeleuchtung nutzen.

Das Landgericht (LG) Hamburg entschied, dass der Elektronikhersteller LG bei bestimmten Produkten eine LED-Hintergrundbeleuchtung eingesetzt hat, die ein Patent des Leuchtmittelherstellers Osram verletzt. Die Geräte seien von den ebenfalls beklagten Einzelhändlern verkauft worden. Das Gericht verbot den weiteren Vertrieb der betroffenen Geräte und verpflichtete die beklagten Unternehmen zur Zahlung von Schadenersatz (Urt. v. 21.06.2012, Az. 327 O 378/11).

Bei dem besagten Patent handelt es sich um die Entwicklung eines Halbleiterbauelements, mit dem mischfarbiges und weißes LED-Licht erzeugt werden kann. Licht emittierende Dioden (LEDs) werden überwiegend als Hintergrundbeleuchtung bei Flachbildschirmen eingesetzt.

Laut Angaben des Gerichts handelte es sich bei diesem Prozess um einen "Patentstreit von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung". Osram streitet sich wegen der Verwendung seiner patentgeschützten LED-Technologie auch mit dem südkoreanischen Elektronikhersteller Samsung. Von dem Verfahren in Hamburg war aber nur die das Unternehmen LG betroffen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Hamburg zu Patentstreit: . In: Legal Tribune Online, 21.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6445 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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