Es hat 30 Jahre gebraucht, nun wird es einen einheitlichen Patentschutz in der EU geben. Darauf verständigte sich das Parlament am Dienstag und verabschiedete das so genannte EU-"Patentpaket". Neue Patente sollen künftig weniger kosten.
"Geistiges Eigentum darf nicht an der Grenze aufhören. Der Weg zur Einführung des EU-Patents war lang und schwierig, aber es hat sich letztendlich gelohnt", sagte Bernhard Rapkay, der Berichterstatter für die Hauptverordnung zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes.
Das neue Patent wird günstiger und effizienter sein als die bestehenden Systeme zum Schutz von Erfindungen von Privatpersonen und Unternehmen. Ein einheitlicher Patentschutz, der dann in allen 25 EU-Vertragsstaaten gilt, soll dafür sorgen, dass die Ausgaben von Unternehmen sinken und die internationale Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird. Nach Angaben der Kommission könnte ein EU-Patent lediglich 4.725 Euro kosten, bislang kommen auf die Erfinder Durchschnittskosten von 36.000 Euro zu.
Inkrafttreten wird das internationale Übereinkommen zur Schaffung eines Einheitlichen Patentgerichts am 1. Januar 2014 oder sobald sobald 13 Vertragsstaaten, darunter Großbritannien, Frankreich und Deutschland, es ratifiziert haben werden.
tko/LTO-Redaktion
Geistiges Eigentum in Europa: . In: Legal Tribune Online, 12.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7764 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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