Opfer und Hinterbliebene der Pariser Terroranschläge vom November 2015, bei denen 130 Menschen ermordet worden waren, werfen den Sicherheitsbehörden Versagen vor. Das VG Paris gewährt ihnen aber keine Entschädigung.
Opfer und Hinterbliebene der Pariser Terroranschläge vom 13. November 2015 sind mit einer Klage gegen den französischen Staat gescheitert. Das Pariser Verwaltungsgericht sah am Mittwoch keine Belege für einen schweren Fehler der Behörden im Vorfeld der Islamisten-Attacken und wies Entschädigungsforderungen deshalb ab. Bei den Anschlägen dreier Terrorkommandos waren damals 130 Menschen ermordet worden.
Die Kläger hatten dem Staat eine mangelnde Überwachung der Täter vorgeworfen, die den Behörden teilweise bekannt und von ihnen als radikalisiert eingestuft waren. Das Gericht hob jedoch hervor, dass die entsprechende Datenbank mehrere Tausend Einträge enthalte und kein Indikator für die Gefährlichkeit einer Person sei.
Zudem seien die Anschläge in Syrien und Belgien vorbereitet worden, und die den Behörden bekannten Attentäter erst kurz vorher nach Frankreich zurückgekehrt. Das Land führte damals keine Kontrollen an den Grenzen zu anderen Ländern des Schengen-Raums durch.
Das Gericht entschied auch, dass der Polizei kein Fehler angelastet werden könne, weil am Musikclub "Bataclan" keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Zwar seien die französischen Geheimdienste im August 2015 informiert worden, dass ein Veranstaltungssaal zu den Anschlagszielen der Terrormiliz Islamischer Staat gehöre. Damals lag demnach aber nichts vor, was auf eine besondere Gefährdung des "Bataclan" hätte schließen lassen. Beim Anschlag auf den Konzertsaal hatten drei Islamisten insgesamt 90 Menschen getötet.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Klage von Opfern und Hinterbliebenen abgewiesen: . In: Legal Tribune Online, 19.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29849 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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