Am Dienstag hat das OVG Koblenz ein Urteil bekanntgegeben, nach dem Anwohner den Lärm von einem Altglas-Sammelcontainer grundsätzlich dulden müssen.
Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) handele es sich beim Einwurf von Gläsern in den Container um keine unzumutbaren und gesundheitsschädlichen Belastungen. Dies gelte auch, wenn die dafür vorgeschriebenen Zeiten nicht immer eingehalten werden.
Das Gericht wies damit die Klage eines Hauseigentümers ab, der sich dagegen gewehrt hatte, dass die Gemeinde gegenüber seinem Grundstück einen Sammelbehälter für Altglas aufgestellt hatte. Seiner Ansicht nach müsse er dies in einem Wohngebiet aus Lärmschutzgründen nicht hinnehmen.
Das OVG sah dies anders. Da Sammelsysteme für Wertstoffe bei den Bürgern eine große Akzeptanz gefunden hätten, sei es naheliegend, derartige Container auch in der Nähe der Haushalte aufzustellen. Außerdem habe eine Gemeinde bei der Festlegung der Standorte einen weiten Gestaltungsspielraum (Urt. v. 23.06.2010, Az. 8 A 10357/10).
OVG Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 09.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1892 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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