Die Besoldung von Richtern in Brandenburg ist in den Jahren 2004 bis 2013 nach Ansicht des OVG Berlin-Brandenburg zu niedrig ausgefallen. Nun muss in Karlsruhe geprüft werden, ob die Besoldung mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht.
Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) hatte ein früherer Direktor eines Amtsgerichts geklagt, weil sein Weihnachtsgeld gekürzt worden war. Der 4. Senat beschloss am Donnerstag auf Grundlage der Klage, das Bundesverfassungsgericht in der Frage einzuschalten, wie das OVG mitteilte (Beschl. v. 02.06.16., Az. 4 B 1.09).
Nach Auffassung des OVG sind die im streitigen Zeitraum geltenden gesetzlichen Regelungen im Land Brandenburg für die Besoldungsgruppe des Klägers verfassungswidrig. Die Besoldungsentwicklung von Richtern in der Mark sei insgesamt gesehen in den genannten Jahren zu niedrig ausgefallen, wenn man zugleich die Entwicklung der Tariflöhne und des Verbraucherpreisindexes heranziehe, hieß es weiter. Die Richterbesoldung sei verfassungswidrig gewesen.
Wenn das Bundesverfassungsgericht über die Frage entschieden hat, wird es auf dieser Grundlage eine endgültige Entscheidung am OVG geben, wie eine Sprecherin sagte. Wann das voraussichtlich sein wird, sei noch unklar.
dpa/nas/LTO-Redaktion
Verfassungswidrige Richterbesoldung: . In: Legal Tribune Online, 02.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19538 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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