Das bundesweite Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk ist vom OVG Berlin-Brandenburg am Montagabend bestätigt worden. Eine weitere Belastung der Krankenhäuser müsse vermieden werden.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk bestätigt. Das teilte das Gericht am Montagabend mit (Beschl. v. 28.12.2020, Az. 11 S 134.20 u.a.).
Zur Begründung hieß es: Nach allgemeiner langjähriger Erfahrung sei damit zu rechnen, dass unsachgemäßer Gebrauch von Silvesterfeuerwerk zu akut behandlungsbedürftigen Verletzungen führe. Die Behandlung der Verletzten würde das zurzeit ohnehin stark in Anspruch genommene Krankenhauspersonal zusätzlich treffen und die Behandlung der zahlreichen Corona-Patienten potenziell beeinträchtigen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte den Verkauf von Silvesterfeuerwerk deutschlandweit untersagt. Nach der am 22. Dezember 2020 in Kraft getretenen Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 - also etwa Raketen und Böller - auch vom 29. bis 31. Dezember nicht verkauft werden.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte von Pyrotechnikherstellern und -händlern gestellte Anträge, diese Vorschrift vorläufig außer Vollzug zu setzen, zurückgewiesen. Die Richter in zweiter Instanz argumentierten, das Verbot greife zwar gravierend in deren Berufsausübungsfreiheit ein. Doch es überwiege das Ziel, einer weiteren Belastung der angespannten medizinischen Versorgungssituation insbesondere in den Krankenhäusern entgegenzuwirken.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Silvesterfeuerwerk und Corona: . In: Legal Tribune Online, 29.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43850 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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