Eine landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaft will im Bezirk Pankow eine Flüchtlingsunterkunft errichten. Der Bezirk und Anwohner wehren sich dagegen. Doch vor dem OVG erlitten sie nun eine weitere Niederlage.
Das Bezirksamt Pankow hatte einem landeseigenen Unternehmen verboten, Bäume und Sträucher für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft zu roden. Schon das Verwaltungsgericht (VG) Berlin erachtete den Bescheid als offensichtlich rechtswidrig und setzte im Eilrechtsschutz den Vollzug aus. Die dagegen gerichtete Beschwerde des Bezirks wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg nun zurück (Beschl. v. 15.02.2024, Az. OVG 11 S 2/24).
Zum Hintergrund: Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gesobau will in einem Wohngebiet in Pankow eine Flüchtlingsunterkunft bauen. Hierfür erteilte ihr die Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen Ende Februar 2023 eine Baugenehmigung. Nachdem sich mehrere Naturschutzverbände an das Bezirksamt Pankow gewendet hatten, untersagte dieses am 9. Oktober 2023 jedoch die Beseitigung von Bäumen und Sträuchern auf dem Baugrundstück.
Hiergegen ging die Gesobau im Eilrechtsschutz vor – und hatte Erfolg. Das VG sah mehrere Ermessensfehler: Das Bezirksamt habe den Sachverhalt nur unzureichend ermittelt und die unbefristete Untersagung sei unverhältnismäßig. Es erachtete den Bescheid deshalb als offensichtlich rechtswidrig und stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Wohnungsbaugesellschaft wieder her (Beschl. v. 09.01.2024, Az. VG 24 L 305/23). Das OVG war nun wohl der gleichen Ansicht und wies die Beschwerde des Bezirksamts zurück.
Bezirk und Anwohner wollen den Bau verhindern
Schon einen Tag nach der Entscheidung des VG sprach das Bezirksamt ein zweites Fällverbot aus, um die Beseitigung der Bäume und Sträucher zu verhindern. Doch auch dieses hielt das VG für offensichtlich rechtswidrig und setzte den Vollzug aus (Beschl. v. 05.02.2024, Az. VG 24 L 6/25). Hierzu liegt jedoch nach Angaben des OVG bislang keine Beschwerde vor.
Neben dem Bezirk versuchen auch Anwohner, rechtliche Hebel in Bewegung zu setzen. So wandten sich zwei Wohnungseigentümergemeinschaften im Eilrechtsschutz gegen die Baugenehmigung. Auch dies ohne Erfolg. Das VG sah für die geltend gemachte erdrückende Wirkung des Bauprojekts und die Entstehung einer sogenannten Gefängnishofsituation keine Anhaltspunkte. Die Entscheidung erging am 31. Januar (Az. VG 13 L 291/23 und VG 13 L 292/23). Auch insoweit liegt nach Angaben des OVG bislang keine Beschwerde vor.
Bisher sind damit alle Versuche, die Flüchtlingsunterkunft mit rechtlichen Mitteln zu verhindern, gescheitert. Der Bau wird immer wahrscheinlicher.
og/LTO-Redaktion
OVG Berlin-Brandenburg erteilt Fällverbot eine Absage: . In: Legal Tribune Online, 16.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53890 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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