Das OLG Thüringen hat die Verurteilung eines NPD-Politikers wegen Beleidigung rechtskräftig bestätigt und seine Revision verworfen, wie am Dienstag bekannt wurde. Anlass war ein Wahlplakat, das den CDU-Integrationsbeauftragten als "falschen Thüringer" bezeichnete.
Ein Wahlplakat der NPD aus dem Jahr 2009 erfülle den Tatbestand der Beleidigung, weil es dem abgebildeten Mitglied der CDU "einen nicht vorhandenen Mangel an personalem Geltungswert nachsage" und das Ziel verfolge, "ihn wegen seiner Hautfarbe als Person zu entwerten".
Die Diffamierung stünde zudem im Vordergrund, der Angeklagte könne sich nicht auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen, entschied das Thüringer Oberlandesgericht (OLG, Urt. v. 30.06.2011, Az. 1 Ss 25/11).
Der Kandidat der NPD war für ein Wahlplakat verantwortlich, das den aus Angola stammenden Integrationsbeauftragten der CDU abbildete. Der Untertitel bezeichnete ihn als "falschen Thüringer", neben ihm war eine Bratwurst mit dem Zusatz "echte Thüringer" abgebildet.
Für die Verurteilung spielten auch vergangene Pressekampagnen der NPD eine Rolle. Der dunkelhäutige CDU-Politiker wurde bereits als "CDU-Quotenneger" bezeichnet, den man "animieren wolle, in seiner Heimat Angola ein neues Leben zu beginnen".
Das Amtsgericht hatte den NPD-Kandidaten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Berufung und nun auch die Revision blieben erfolglos, die Verurteilung ist rechtskräftig.
ssc/LTO-Redaktion
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OLG Thüringen: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3725 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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