Der Chef-Kameramann des Klassikers "Das Boot" kämpft seit Jahren um eine Nachvergütung. Nachdem das Verfahren vor dem BGH gelandet war, musste das OLG erneut verhandeln. Hier steht nun eine Einigung im Raum.
Seit vielen Jahren kämpft der Chef-Kameramann von "Das Boot" um eine angemessene finanzielle Beteiligung am Erfolg des Filmklassikers - nun steht zumindest das Verfahren vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) vor einer Einigung (Az. 4 U 2/18). Kameramann Jost Vacano (87) strebt mit dem Südwestrundfunk und anderen ARD-Anstalten einen Vergleich an. Die Parteien müssen der Einigung aber noch zustimmen. Auch der Westdeutsche Rundfunk (WDR), gegen den Vacano in einem weiteren Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) München klagt, soll in den Vergleich einbezogen werden. Die angestrebte Lösung: Vacano soll eine Abfindung in Höhe von 160.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erhalten.
Der Anfang der 80er Jahre produzierte Film spielte viele Millionen Euro ein. Kameramann Vacano hatte für seine Arbeit damals umgerechnet etwa 100.000 Euro erhalten. Seit 2002 gibt es im Urheberrecht den sogenannten Fairnessparagrafen. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die vereinbarte Gegenleistung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Auf dieser Basis streitet Vacano seit mehr als einem Jahrzehnt für mehr Geld - in mehreren Verfahren.
Am OLG Stuttgart wurde Vacano ursprünglich eine Nachvergütung von 315.000 Euro zugesprochen. Laut BGH hatte sich das OLG aber verrechnet, sodass der Fall dorthin zurückging.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Verfahren um angemessene Vergütung vor OLG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 07.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45412 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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