Nach dem LG Stuttgart dürfen Banken mit der Kontokündigung drohen, wenn Kunden nicht darauf verzichten, rechtswidrig erhöhte Gebühren zurückzufordern. Hintergrund ist ein BGH-Urteil aus 2021. Verbraucherschützer haben nun Berufung eingelegt.
Der Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und einer Volksbank um das Erstatten von Kontogebühren geht in eine neue Runde. Wie der Experte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale am Montag in Stuttgart mitteilte, habe seine Organisation bereits in der vergangenen Woche Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Stuttgart zum Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eingelegt (neues Az. 2 U 34/22).
Erstinstanzlich wies das LG eine Klage ab, mit der die Verbraucherschützer die Geschäftspraktiken der Volksbank Welzheim angegriffen hatten. Die Kammer sah keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, weil die Bank ihre Kund:innen mit der angedrohten Kündigung nicht in die Irre führten. Die Bank habe grundsätzlich das Recht, ihren Kund:innen das Girokonto zu kündigen. Dass sie versuche, sich die Gebühren rückwirkend genehmigen zu lassen, sei "aus kaufmännischer Sicht nachvollziehbar und auch für den Laien erkennbar, objektiv nicht zu beanstanden." Wie die Verbraucherschützer mitteilten, ist nun das OLG gefragt.
Der Fall in Stuttgart stellte ein rechtliches Nachspiel zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Gebührenpraxis von Banken dar. Der BGH hatte am 27. April 2021 (AZ. XI ZR 26/20) entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wie zum Beispiel eine Erhöhung der Kontogebühren, die aktive Zustimmung ihrer Kund:innen einholen müssen. Dementsprechend machten viele Bankkundin:innen ihren Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Gebühren geltend. Nach Einschätzung der Verbraucherschutzzentrale handelt es sich beim nun vorliegenden Urteil um das erste nach der Grundsatzentscheidung des BGH.
Die Volksbank im Rems-Murr-Kreis hatte rund 7.000 Kunden vorgeschlagen, auf die Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren zu verzichten. Dafür dürften sie ihr Girokonto zum bisherigen Preis von fünf Euro pro Monat weiterführen. Ansonsten drohe die Kündigung des Kontos. Ein betroffener Kunde wandte sich an die Verbraucherschützer.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Nach Urteil des BGH: . In: Legal Tribune Online, 22.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47609 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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