OLG Saarbrücken: Umzug nicht auf Kosten des Kindes-Unterhalts

09.12.2011

Der Umzug zu einer neuen Lebensgefährtin darf finanziell nicht auf Kosten des Kindes-Unterhalts gehen. Dies entschied das OLG in einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss.

Nach dem Oberlandesgericht (OLG) gilt dies jedenfalls dann, wenn der Vater den Mindestunterhalt für sein Kind nicht mehr zahlen kann und er mit der neuen Lebensgefährtin nicht verheiratet ist (Beschl. v. 17.11.2011, Az.: 6 UF 110/11).

Die Richter verpflichteten einen geschiedenen Vater, an seinen leiblichen Sohn weiterhin Unterhalt zu zahlen. Der Vater hatte geltend gemacht, er sei dazu finanziell nicht mehr in der Lage. Unter anderem sei er durch den Umzug zu seiner neuen Lebensgefährtin finanziell sehr belastet. Das müsse "unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden".

Dies sah das OLG anders. Die private Lebensführung des Vaters dürfe nicht auf Kosten des unterhaltsberechtigten Kindes gehen. Daher werde er so behandelt, als seien die umzugsbedingten Kosten nicht angefallen, befanden die Richter.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

BGH zum neuen Unterhaltsrecht: Mami muss Geld verdienen

BVerfG: Nur Zahlbetrag an Kindergeld ist bei Berechnung von Unterhalt abzusetzen

Nachehelicher Unterhalt: Verfassungsrichter kippen Berechnungsmethode des BGH

Zitiervorschlag

OLG Saarbrücken: . In: Legal Tribune Online, 09.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5068 (abgerufen am: 22.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen