Zahlt ein Arbeitgeber nicht den verbindlichen Mindestlohn, stellt dies eine Straftat und nicht bloß eine Ordnungswidrigkeit dar. Das OLG Naumburg bestätigte insoweit ein Urteil des LG Magdeburg, das erstmals in Deutschland die Strafbarkeit eines solchen Verhaltens herausgestellt hatte.
Der Inhaber eines Reinigungsunternehmens hatte seinen Mitarbeiterinnen Stundenlöhne von maximal 1,79 Euro und minimal weniger als einem Euro gezahlt. Dabei lag der Mindestlohn für Gebäudereiniger zum Zeitpunkt der 18 angeklagten Taten zwischen 2004 und 2006 bei 7,68 Euro. Das Landgericht (LG) Magdeburg verurteilte den Mann daraufhin wegen des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro.
Das Oberlandesgericht (OLG) wies die Revision des Unternehmers ab. Die
Nachprüfung des Urteils hätte keinen Rechtsfehler zum Nachteil des
Angeklagten ergeben (Az. 2 Ss 141/10).
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LG Magdeburg: Nichtzahlung von Mindestlohn erfüllt Straftatbestand
OLG Naumburg: . In: Legal Tribune Online, 09.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2120 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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