Im NSU-Prozess hat das OLG München einen Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe abgelehnt. Das erfuhr die Nachrichtenagentur dpa aus Justizkreisen. Der Antrag richtete sich gegen sämtliche Richter des Staatsschutzsenats. Die Verhandlung wurde am späten Donnerstagvormittag fortgesetzt.
Zschäpes Verteidiger hatten geltend gemacht, der Senat habe einen Zeugen einseitig befragt und damit eine eindeutige Haltung zu ihrer Mandantin gezeigt. Die Bundesanwaltschaft hatte Zschäpes Antrag als "absurd" bezeichnet und Prozessverschleppung hinter diesem neuen Befangenheitsantrag vermutet. Auch das Oberlandesgericht (OLG) München hatte sich zuvor unbeeindruckt gezeigt.
Als Zeugen sind am Donnerstag zwei Kripo-Beamte geladen. Einer soll über einen damaligen Chemnitzer Neonazi aussagen, der einer Skinheadgruppe namens "88er" angehört und Sprengstoff für den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) besorgt haben soll. "88" steht für für "Heil Hitler", da H der achte Buchstabe im Alphabet ist. Der andere Beamte hatte mit der hochbetagten Nachbarin Zschäpes gesprochen, die hilflos in dem zerstörten Haus ausharrte, nachdem Zschäpe die Fluchtwohnung des Trios in Zwickau in Brand gesteckt hatte.
Dem NSU werden zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge zur Last gelegt. Motiv der Gruppe war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Fremdenhass und Hass auf den Staat.
dpa/age/LTO-Redaktion
NSU-Prozess in München: . In: Legal Tribune Online, 31.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12741 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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