Im Prozess gegen die mutmaßliche IS-Terroristin Jennifer W. hat das OLG München entschieden, dass die beiden Pflichtverteidiger der Angeklagten weitermachen müssen, obwohl W. beantragt hatte, ihnen das Mandat zu entziehen.
Die wegen Mordes und IS-Mitgliedschaft angeklagte Jennifer W. muss ihre Anwälte behalten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden. Die junge Frau aus Lohne in Niedersachsen hatte in der vergangenen Woche beantragt, ihren beiden Pflichtverteidigern das Mandat zu entziehen. Denn gegen ihre Anwälte Ali Aydin und Seda Basay-Yildizn läuft ein Ermittlungsverfahren, weil sie in der Verhandlung vor dem Münchner OLG aus einem nicht-öffentlichen Islamismus-Prozess am OLG Düsseldorf zitiert haben sollen, in dem sie ebenfalls als Pflichtverteidiger tätig sind.
W. hatte ihren Antrag auf Entpflichtung der deiden Juristen damit begründet, sie müsse befürchten, dass eine "sachgerechte Verteidigung nicht mehr gesichert" sei. Das Münchner Gericht, das zuvor schon einen Antrag der Anwälte selbst auf Entpflichtung abgelehnt hatte, sah das allerdings anders.
Aydin sagte am Donnerstag in einer Verhandlungspause, er erwäge, nun einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Reinhold Baier zu stellen. Seine Kollegin sagte dagegen, sie glaube nicht, dass es dazu komme.
W. ist wegen Mordes an einem fünfjährigen, jesidischen Mädchen angeklagt, das als Sklavin gehalten worden sein soll. Die Angeklagte soll sich im Irak der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen und tatenlos dabei zugesehen haben, wie das Kind verdurstete. Die Angeklagte war die erste weibliche IS-Anhängerin, gegen die nach ihrer Rückkehr nach Deutschland ein Haftbefehl erlassen wurde.
dpa/acr/LTO-Redaktion
IS-Prozess am OLG München: . In: Legal Tribune Online, 06.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40163 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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