Mutmaßliche NSU-Terroristin Zschäpe: OLG München lockert Haftbedingungen

09.01.2013

Nach einem Beschluss des OLG dürfen Besuche der Verteidiger künftig ohne Trennscheibe stattfinden. Außerdem soll der Briefverkehr mit der Verteidigung nicht mehr inhaltlich überwacht werden. Eine terroristische Betätigung von Zschäpe aus der Haft heraus sei nicht zu befürchten.

Das Oberlandesgericht München hat die Haftbedingungen der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe gelockert. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass sie über ihre Anwälte mit Sympathisanten oder Unterstützern kommuniziere, heißt es.

Die 38-Jährige ist als Mittäterin an den Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) angeklagt. Über die Zulassung der Anklage muss das OLG noch entscheiden. Es wird damit gerechnet, dass der Prozess im Frühjahr beginnt. Dem NSU werden mehrere Morde an türkischen und griechischen Kleinunternehmern und an der Polizeibeamtin Kiesewetter vorgeworfen.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Mutmaßliche NSU-Terroristin Zschäpe: . In: Legal Tribune Online, 09.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7927 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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