Die ehemalige Fürther Landrätin Gabriele Pauli ist im Rechtsstreit mit dem Bayerischen Rundfunk um ihre aufsehenerregenden Latex-Fotos erneut gescheitert. Das OLG München lehnte die Berufung Paulis gegen eine Entscheidung des LG München I ab und ließ die Revision nicht zu.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) München muss Pauli die Veröffentlichung dulden, da die Bilder zur Zeitgeschichte gehörten.
Die inzwischen fraktionslose Landtagsabgeordnete versuchte sich juristisch dagegen zu wehren, dass die Bilder, die sie 2007 mit Latex-Handschuhen zeigten, im Politikmagazin Kontrovers verwendet wurden. Das Landgericht (LG) München I hatte in erster Instanz die Klage gegen den Bayerischen Rundfunk abgewiesen (Urt. v. 14.02.2012, Az. 9 O 29610/11).
dpa/tko/LTO-Redaktion
OLG München zu Gabriele Pauli: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7974 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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