Im Münchner Prozess um das Millionenerbe von Elvis Presley hat die Firma Elvis Presley Enterprises einen Teilerfolg errungen. Das OLG München entschied am Donnerstag, dass die Plattenfirma Arista Music Auskunft darüber geben muss, in welchem Umfang seit April 2008 in Deutschland Elvis-Titel veröffentlicht und verwertet und welche Umsätze und Gewinne daraus erzielt wurden.
Die Elvis Presley Enterprises, die den Nachlass des weltberühmten Künstlers verwaltet, könnte damit doch noch Nachzahlungen von der Plattenfirma bekommen - möglicherweise in beträchtlicher Höhe. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat den Streitwert jedenfalls auf 3,34 Millionen Euro festgesetzt (Az. 6 U 4999/11). Im November 2011 war Elvis Presley Enterprises mit den Forderungen vor dem Landgericht München noch gescheitert.
Die Vermarktungsrechte an seiner Musik hatte Elvis Presley - wohl etwas kurzsichtig - am 23. Februar 1973 an seine damalige Plattenfirma RCA Records verkauft, die heute Arista Music heißt und zu Sony gehört. Für mehr als 1.000 Songs bekam er damals nur 5,4 Millionen US-Dollar. Die Hälfte des Geldes habe Elvis dann auch noch seinem Manager geben müssen, der die Idee für diesen sogenannten Buyout gehabt habe, teilte das britische Unternehmen Calunius in London mit.
Ein Termin für die Schlussentscheidung steht noch nicht fest.
dpa/age/LTO-Redaktion
Streit um Elvis' Erbe: . In: Legal Tribune Online, 18.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9170 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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